Ich freue mich über Ihr Interesse an der Rechtsanwaltskanzlei Herrlitz. Ich berate und vertrete Sie als spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht kompetent in sämtlichen Fragen des Familien- und Scheidungsrechts, um Ihr Anliegen und Ihre Bedürfnisse fachgerecht und professionell zu vertreten und Ihre Intensionen mit der erforderlichen Entschlossenheit durchzusetzen.
Aus familiären Streitigkeiten können zukünftig nicht mehr änderbare Sachverhalte resultieren, die für Ihren zukünftigen Werdegang in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht von erheblicher Tragweite sind. Daher ist in Familienrechtsstreitigkeiten eine frühzeitige qualifizierte Beratung und Begleitung durch einen Spezialisten von überragender Bedeutung. Nur so können spätere Konflikte vermieden, handfeste Lösungen geschaffen und anfängliche Fehler verhindert werden.
Mein Bestreben ist es, gemeinsame mit Ihnen, zielgerichtete und wirtschaftlich verträgliche Ergebnisse zu schaffen, um die familiären Konflikte schnellstmöglich zu lösen, und die finanzielle und psychische Belastung von Ihnen und Ihren Kindern so gering wie möglich zu halten.
Im Rechtsstreit setze ich Ihre Ansprüche und Wünsche mit der nötigen Beharrlichkeit, Entschiedenheit und dem erforderlichen Nachdruck durch.
Wir verfügen über Kanzleien an den Standorten München und Unterhaching. Wo Sie Termine wahrnehmen wollen, überlassen wir Ihnen. Sie werden an beiden Standorten von Herrn Rechtsanwalt Herrlitz beraten und vertreten.
Was uns auszeichnet
Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz als Fachanwalt für Familienrecht garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden.
Wer wir sind
Erfolg aus Erfahrung: Wir bieten Rechtsbeistand in sämtlichen Fragen des Familien- und Scheidungsrechts mit hoher Beratungskompetenz.
Was wir bieten
Sie erfahren in unserem Info-Bereich in der Navigationsleiste links alles zu den häufigsten Fragen des Familien- und Scheidungsrechts.
Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die auf dem jeweiligen Fachgebiet in erheblichem Maß das übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung zum Rechtsanwalt und die praktische Erfahrung im Beruf als Rechtsanwalt vermittelt wird.
Die theoretischen Kenntnisse zur Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt werden in einem anwaltsspezifischen Lehrgang vermittelt, der sämtliche Bereiche des Fachgebiets umfassen muss. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse ist durch schriftliche Leistungskontrollen,gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist durch die selbständige Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen nachzuweisen. Im Familienrecht: sind mindestens 120 praktische Fälle innerhalb von 3 Jahren zu bearbeiten. Eine solch erhebliche Zahl ist nur dann zu erzielen, wenn der Rechtsanwalt einen sehr deutlichen Schwerpunkt seiner Arbeit als Anwalt für Familienrecht hat.
Rechtsanwalt Herrlitz bearbeitet jährlich mehrere hundert Familienrechtsfälle. Die praktische Erfahrung übersteigt dadurch deutlich die Anforderungen für die Zulassung als Fachanwalt. Diese praktische Erfahrung gepaart mit dem theoretischen Fachwissen im Familien- und Scheidungsrecht kommt unseren Mandanten zugute, die zu jeder Zeit auf höchsten juristischen Niveau betreut und vertreten werden.
Wer zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt durch die Rechtsanwaltskammer ermächtigt wurde, muss auf dem jeweiligen Fachgebiet jährlich an umfangreichen Fortbildungen teilnehmen oder selbst dozierend tätig sein und dies der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen.